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Das Angebot leiten dürfen nur lizenzierte Übungsleiter:innen oder Trainer:innen mit gültiger
C-Lizenz, möglichst im Bereich „Breiten-/Freizeitsport“, „Kinder und Jugendliche“ oder „Sport im
Ganztag“.
Um in das Programm aufgenommen zu werden müssen Schule und Sportverein in einem
Planungsgespräch ein Protokoll erstellen. Das Protokoll muss von der Schule bis zum 15. April 2024
an das staatliche Schulamt geschickt werden. Die örtliche Programmgruppe im Schulamtsbereich
sichtet die Anträge und trifft eine Auswahl.
„Selbstverständlich können auch Schulen die Initiative ergreifen und Sportvereine ansprechen“,
erklärt Thomas Klessa vom Vorstand des Sportkreises. Zugleich verweist er auf einen entsprechenden
Artikel in der neuesten Ausgabe der Verbandszeitschrift des LSB Hessen „Sport in Hessen“ (Februar
2024).
Weitere Informationen und einen Downloadbereich findet man unter:
https://www.landessportbund-hessen.de/geschaeftsfelder/schule-bildung-und-personalentwicklung/schule-und-verein/landesprogramm/
veröffentlicht am 27.02.2024
Landesprogramm „Schule und Verein“
Der Sportkreis Hersfeld-Rotenburg weist auf das Landesprogramm zur Förderung der
Zusammenarbeit von Schulen und Sportverein hin. Um Kinder und Jugendliche für den Vereinssport
zu begeistern, eignet sich die Kooperation mit einer Schule ganz hervorragend. Alle geförderten
Kooperationen erhalten drei Jahre lang eine Anschubfinanzierung in Höhe von € 700,- pro Jahr.
Zusammenarbeit von Schulen und Sportverein hin. Um Kinder und Jugendliche für den Vereinssport
zu begeistern, eignet sich die Kooperation mit einer Schule ganz hervorragend. Alle geförderten
Kooperationen erhalten drei Jahre lang eine Anschubfinanzierung in Höhe von € 700,- pro Jahr.
Das Angebot leiten dürfen nur lizenzierte Übungsleiter:innen oder Trainer:innen mit gültiger
C-Lizenz, möglichst im Bereich „Breiten-/Freizeitsport“, „Kinder und Jugendliche“ oder „Sport im
Ganztag“.
Um in das Programm aufgenommen zu werden müssen Schule und Sportverein in einem
Planungsgespräch ein Protokoll erstellen. Das Protokoll muss von der Schule bis zum 15. April 2024
an das staatliche Schulamt geschickt werden. Die örtliche Programmgruppe im Schulamtsbereich
sichtet die Anträge und trifft eine Auswahl.
„Selbstverständlich können auch Schulen die Initiative ergreifen und Sportvereine ansprechen“,
erklärt Thomas Klessa vom Vorstand des Sportkreises. Zugleich verweist er auf einen entsprechenden
Artikel in der neuesten Ausgabe der Verbandszeitschrift des LSB Hessen „Sport in Hessen“ (Februar
2024).
https://www.landessportbund-hessen.de/geschaeftsfelder/schule-bildung-und-personalentwicklung/schule-und-verein/landesprogramm/