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veröffentlicht am 09.12.2022
Energiekostenhilfe für Vereine
Hintergrund:
Der Landessportbund Hessen setzte sich seit dem Sommer gemeinsam mit dem DOSB auf Bundes- und Landesebene für Finanzhilfen für Vereine im Hinblick auf die Energiekostenentwicklungen ein. In den Bundesländern, damit auch in Hessen, und auf Bundesebene gab es seitens der Politik bis Ende Oktober keine wirklich belastbaren Reaktionen oder gar Zusagen.
Nun ist wohl auch dank der vielfältigen Interventionen der Sportverbände Bewegung entstanden: Während auf Bundesebene in den Bundeskonzepten bis in den Oktober hinein der Sport ausgespart war, wurden nun Vereine in drei Förderlinien des Bundes integriert. Den Bund-Länder-Beschluss vom 2. November 2022 kann man hier nachlesen: https://www.bundeskanzler.de/bk-de/aktuelles/beratungen-bund-laender-2139216. Für die Sportvereine sind v.a. die Beschlüsse der Ziffern 2a (Gaspreisbremse), 2b (Abschlagszahlungen) und 2d (Strompreisbremse) von Interesse. Während die Vereine in 2a explizit genannt sind, ist dies bei den beiden anderen Ziffern nicht der Fall. Jedoch wurde im politischen Raum klargestellt, dass die Beschlüsse zu 2b und 2d auch auf Vereine abstellen. Offen ist die die Frage der Berücksichtigung von Vereinen in der Härtefallregelung (2f des og Beschlusses). Dies wird derzeit vom DOSB auf Bundesebene geklärt. Hierzu auch folgende aktuelle Meldung: https://www.deutschlandfunk.de/energie-sport-haertefallfonds-100.html. Es ist vorgesehen, dass die Umsetzung dieser Bund-Länder-Beschlüsse nun in Form eines Bundesgesetzes erfolgen soll, welches derzeit noch erarbeitet wird.
Es wird zudem ein hessisches Landesprogramm geben, welches die Bundesansätze ergänzt und in welches auch Sportvereine integriert werden. Das war die zentrale Aussage des Ministerpräsidenten bei unserem Hauptausschuss Mitte November. Zusammenfassend kann man festhalten, dass es nun für den Sport sowohl seitens Bund als auch Land Hessen erstmals seit dem Sommer Hilfszusagen gibt.
Abwehrschirm des Bundes
Auch wenn die gesetzliche Grundlage noch nicht abschließend vorliegt (das Gesetz bedarf der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat) geht auch der Landessportbund Hessen von einer weitgehenden Integration der Sportvereine mit Infrastrukturverantwortung in den Energiepreis-Abwehrschirm des Bundes aus: Neben der bereits vereinbarten Übernahme der Abschlagszahlungen für den Monat Dezember 2022 für die Endverbraucher, inklusive der Sportvereine, hat sich die Koalition dafür entschieden die Preisbremsen bereits ab Januar 2023 zur Geltung zu bringen. Beim Strom, wo der Bruttopreis auf 40 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Durchschnittsverbrauchs der Vorjahre gedeckelt wird, soll dies bereits ab Januar funktionieren.
Beim Gas soll die Deckelung auf 12 Cent pro Kilowattstunde bzw. bei Fernwärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des vorherigen Durchschnittsverbrauchs ab Januar gelten und mit der Märzrechnung rückwirkend verrechnet werden. Darüber hinaus gehende Verbräuche müssen zu Marktpreisen bezahlt werden, auch um den Sparimpuls zu stärken.
DOSB und Landessportbund Hessen setzen sich weiterhin auf Bundesebene dafür ein, dass der Sport auch Berücksichtigung im Härtefallfonds des Bundes findet – dies erscheint aber zunehmend unwahrscheinlich. Weitere Informationen: https://www.dosb.de/ueber-uns/energiekrise
Abwehrschirm Land Hessen: Energiehilfen des Landes Hessen
Vor wenigen Tagen hat das Land erste Informationen zu den Energiehilfen für Sportvereine veröffentlicht. Die entsprechenden Förderrichtlinien werden parallel zum Landeshaushalt aktuell entwickelt und Ende Januar verabschiedet. Man kann derzeit von nachfolgenden Eckpunkten der Landesregierung ausgehen:
Die deutlich gestiegenen Energiepreise sind nach den vergangenen Pandemiejahren eine enorme Herausforderung für die ehrenamtlich geführten Sportvereine, die nur in einem Kraftakt und durch Unterstützung des Landes erfolgreich bewältigt werden kann. Nach den umfangreichen Corona-Vereinshilfen und einem Programm zur Mitgliederrückgewinnung erhalten gemeinnützige Sportvereine jetzt auch bei der Bewältigung energiepreisbedingter Kostensteigerungen schnell und unbürokratisch Hilfe. Das Land schließt damit die Lücke, die der Bund gerade für den Sportbereich offengelassen hatte.
Um die finanziellen Folgen der Energiepreissteigerungen in Sportvereinen zu minimieren, können diese ab dem kommenden Jahr eine bedarfsgerechte, auf 80 Prozent der Energiemehrkosten begrenzte Förderung erhalten. Diese greift ab einer Mindesthöhe von 1.000 Euro und ist auf maximal 5.000 Euro gedeckelt. In besonders begründeten Härtefällen kann eine Billigkeitsleistung auch über den vorgenannten Höchstbetrag hinaus gewährt werden. Der Förderzeitraum umfasst den 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2023. Voraussetzung für diesen Energiekostenzuschuss ist die Mitgliedschaft im Landessportbund Hessen (lsb h). Antragsberechtigt sind darüber hinaus der DLRG-Landesverband Hessen sowie dessen regionale Untergliederungen. Die Vereine müssen gemeinnützig sein und sich infolge der Steigerung der Energiekosten in einem existenzbedrohlichen Liquiditätsengpass befinden. Der Antrag auf Energiehilfen kann ausschließlich digital über ein Formular eingereicht werden, das ab kommenden Jahr auf der Seite des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zur Verfügung gestellt wird. Zum Start der Energiehilfen werden dann dort neben dem digitalen Antragsformular auch die Förderrichtlinie und ein FAQ-Papier als Anleitung zur Beantragung der Leistung zu finden sein. Für etwaige Fragen in der Zwischenzeit steht das Postfach energie-vereinshilfe@hmdis.hessen.de zur Verfügung.
Informationen
Wie bereits bei Corona wird der Landessportbund Hessen auf seiner Spezial-Internetseite https://www.landessportbund-hessen.de/energiekrise/ jeweils aktuell informieren. Diese Rubrik „Energiekrise und der Sport“ ist auch direkt über die Startseite des lsb h erreichbar. Die Inhalte dieses Rundschreibens finden Sie auch in dieser Rubrik zusammenfassend eingearbeitet. Es besteht eine Abstimmung zwischen DOSB und Landessportbünden, dass Informationen bzw. FAQ zu Bundesregelungen vom DOSB zur Verfügung gestellt werden: https://www.dosb.de/ueber-uns/energiekrise.
Der Landessportbund Hessen setzte sich seit dem Sommer gemeinsam mit dem DOSB auf Bundes- und Landesebene für Finanzhilfen für Vereine im Hinblick auf die Energiekostenentwicklungen ein. In den Bundesländern, damit auch in Hessen, und auf Bundesebene gab es seitens der Politik bis Ende Oktober keine wirklich belastbaren Reaktionen oder gar Zusagen.
Nun ist wohl auch dank der vielfältigen Interventionen der Sportverbände Bewegung entstanden: Während auf Bundesebene in den Bundeskonzepten bis in den Oktober hinein der Sport ausgespart war, wurden nun Vereine in drei Förderlinien des Bundes integriert. Den Bund-Länder-Beschluss vom 2. November 2022 kann man hier nachlesen: https://www.bundeskanzler.de/bk-de/aktuelles/beratungen-bund-laender-2139216. Für die Sportvereine sind v.a. die Beschlüsse der Ziffern 2a (Gaspreisbremse), 2b (Abschlagszahlungen) und 2d (Strompreisbremse) von Interesse. Während die Vereine in 2a explizit genannt sind, ist dies bei den beiden anderen Ziffern nicht der Fall. Jedoch wurde im politischen Raum klargestellt, dass die Beschlüsse zu 2b und 2d auch auf Vereine abstellen. Offen ist die die Frage der Berücksichtigung von Vereinen in der Härtefallregelung (2f des og Beschlusses). Dies wird derzeit vom DOSB auf Bundesebene geklärt. Hierzu auch folgende aktuelle Meldung: https://www.deutschlandfunk.de/energie-sport-haertefallfonds-100.html. Es ist vorgesehen, dass die Umsetzung dieser Bund-Länder-Beschlüsse nun in Form eines Bundesgesetzes erfolgen soll, welches derzeit noch erarbeitet wird.
Es wird zudem ein hessisches Landesprogramm geben, welches die Bundesansätze ergänzt und in welches auch Sportvereine integriert werden. Das war die zentrale Aussage des Ministerpräsidenten bei unserem Hauptausschuss Mitte November. Zusammenfassend kann man festhalten, dass es nun für den Sport sowohl seitens Bund als auch Land Hessen erstmals seit dem Sommer Hilfszusagen gibt.
Abwehrschirm des Bundes
Auch wenn die gesetzliche Grundlage noch nicht abschließend vorliegt (das Gesetz bedarf der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat) geht auch der Landessportbund Hessen von einer weitgehenden Integration der Sportvereine mit Infrastrukturverantwortung in den Energiepreis-Abwehrschirm des Bundes aus: Neben der bereits vereinbarten Übernahme der Abschlagszahlungen für den Monat Dezember 2022 für die Endverbraucher, inklusive der Sportvereine, hat sich die Koalition dafür entschieden die Preisbremsen bereits ab Januar 2023 zur Geltung zu bringen. Beim Strom, wo der Bruttopreis auf 40 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Durchschnittsverbrauchs der Vorjahre gedeckelt wird, soll dies bereits ab Januar funktionieren.
Beim Gas soll die Deckelung auf 12 Cent pro Kilowattstunde bzw. bei Fernwärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des vorherigen Durchschnittsverbrauchs ab Januar gelten und mit der Märzrechnung rückwirkend verrechnet werden. Darüber hinaus gehende Verbräuche müssen zu Marktpreisen bezahlt werden, auch um den Sparimpuls zu stärken.
DOSB und Landessportbund Hessen setzen sich weiterhin auf Bundesebene dafür ein, dass der Sport auch Berücksichtigung im Härtefallfonds des Bundes findet – dies erscheint aber zunehmend unwahrscheinlich. Weitere Informationen: https://www.dosb.de/ueber-uns/energiekrise
Abwehrschirm Land Hessen: Energiehilfen des Landes Hessen
Vor wenigen Tagen hat das Land erste Informationen zu den Energiehilfen für Sportvereine veröffentlicht. Die entsprechenden Förderrichtlinien werden parallel zum Landeshaushalt aktuell entwickelt und Ende Januar verabschiedet. Man kann derzeit von nachfolgenden Eckpunkten der Landesregierung ausgehen:
Die deutlich gestiegenen Energiepreise sind nach den vergangenen Pandemiejahren eine enorme Herausforderung für die ehrenamtlich geführten Sportvereine, die nur in einem Kraftakt und durch Unterstützung des Landes erfolgreich bewältigt werden kann. Nach den umfangreichen Corona-Vereinshilfen und einem Programm zur Mitgliederrückgewinnung erhalten gemeinnützige Sportvereine jetzt auch bei der Bewältigung energiepreisbedingter Kostensteigerungen schnell und unbürokratisch Hilfe. Das Land schließt damit die Lücke, die der Bund gerade für den Sportbereich offengelassen hatte.
Um die finanziellen Folgen der Energiepreissteigerungen in Sportvereinen zu minimieren, können diese ab dem kommenden Jahr eine bedarfsgerechte, auf 80 Prozent der Energiemehrkosten begrenzte Förderung erhalten. Diese greift ab einer Mindesthöhe von 1.000 Euro und ist auf maximal 5.000 Euro gedeckelt. In besonders begründeten Härtefällen kann eine Billigkeitsleistung auch über den vorgenannten Höchstbetrag hinaus gewährt werden. Der Förderzeitraum umfasst den 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2023. Voraussetzung für diesen Energiekostenzuschuss ist die Mitgliedschaft im Landessportbund Hessen (lsb h). Antragsberechtigt sind darüber hinaus der DLRG-Landesverband Hessen sowie dessen regionale Untergliederungen. Die Vereine müssen gemeinnützig sein und sich infolge der Steigerung der Energiekosten in einem existenzbedrohlichen Liquiditätsengpass befinden. Der Antrag auf Energiehilfen kann ausschließlich digital über ein Formular eingereicht werden, das ab kommenden Jahr auf der Seite des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zur Verfügung gestellt wird. Zum Start der Energiehilfen werden dann dort neben dem digitalen Antragsformular auch die Förderrichtlinie und ein FAQ-Papier als Anleitung zur Beantragung der Leistung zu finden sein. Für etwaige Fragen in der Zwischenzeit steht das Postfach energie-vereinshilfe@hmdis.hessen.de zur Verfügung.
Informationen
Wie bereits bei Corona wird der Landessportbund Hessen auf seiner Spezial-Internetseite https://www.landessportbund-hessen.de/energiekrise/ jeweils aktuell informieren. Diese Rubrik „Energiekrise und der Sport“ ist auch direkt über die Startseite des lsb h erreichbar. Die Inhalte dieses Rundschreibens finden Sie auch in dieser Rubrik zusammenfassend eingearbeitet. Es besteht eine Abstimmung zwischen DOSB und Landessportbünden, dass Informationen bzw. FAQ zu Bundesregelungen vom DOSB zur Verfügung gestellt werden: https://www.dosb.de/ueber-uns/energiekrise.