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veröffentlicht am 16.04.2020
Gültigkeit von Lizenzen
Lizenzverlängerungen
Da durch die Vielzahl der abgesagten Veranstaltungen aufgrund des Coronavirus´ Probleme mit der Lizenzverlängerung entstehen können, hat der Landessportbund für seine Lizenzen, die zum 31.12.2019 abgelaufen sind bzw.
zum 30.06.2020 ablaufen, Sonderregelungen beschlossen. Der Fortbildungszeitraum verlängert sich für diese Lizenzen bis zum 31.12.2020.
Die Vereinsbezuschussung bleibt im genannten Zeitraum gewährleistet. Über eine erneute Ausweitung des Fortbildungszeitraumes wird ggf. im Laufe des Jahres entschieden.
Da durch die Vielzahl der abgesagten Veranstaltungen aufgrund des Coronavirus´ Probleme mit der Lizenzverlängerung entstehen können, hat der Landessportbund für seine Lizenzen, die zum 31.12.2019 abgelaufen sind bzw.
zum 30.06.2020 ablaufen, Sonderregelungen beschlossen. Der Fortbildungszeitraum verlängert sich für diese Lizenzen bis zum 31.12.2020.
Die Vereinsbezuschussung bleibt im genannten Zeitraum gewährleistet. Über eine erneute Ausweitung des Fortbildungszeitraumes wird ggf. im Laufe des Jahres entschieden.